Pflegegrad beantragen — die Schritte im Detail
Ein Pflegegrad öffnet die Tür zu Leistungen, die Pflege bezahlbarer machen: Pflegegeld, Sachleistungen, Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag, Wohnraumanpassung. Bevor diese Leistungen fließen, muss aber der Antrag gestellt und der Pflegegrad festgestellt werden. Wir erklären, wie das geht und worauf zu achten ist.
Schritt 1: Antrag bei der Pflegekasse stellen
Der Antrag geht an die Pflegekasse — das ist die mit der Krankenversicherung verbundene Stelle. Formlos ausreichend ist eine einzelne Zeile: „Hiermit beantrage ich Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz."
Wichtig: Der Antrag zählt rückwirkend zum Antragsdatum. Leistungen werden ab diesem Tag gezahlt, sobald der Bescheid kommt. Deshalb sollte der Antrag schnell raus, auch wenn noch nicht alle Unterlagen vorliegen.
Schritt 2: MDK-Begutachtungstermin
Innerhalb von 4-6 Wochen meldet sich der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MD, in Berlin: MD Nord) und vereinbart einen Hausbesuch. Die Begutachtung dauert 1-2 Stunden.
Was bewertet wird: Selbstständigkeit in 6 Bereichen (Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhalten und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von Krankheitsanforderungen, Gestaltung des Alltagslebens).
Was Sie vorbereiten sollten: ein Pflegetagebuch (mindestens 1 Woche), eine Liste aller Medikamente, alle Befunde der letzten 2 Jahre, eine Hilfsmittel-Übersicht.
Schritt 3: Bescheid und ggf. Widerspruch
Innerhalb von 5 Wochen nach Antragstellung muss der Bescheid kommen — gesetzliche Frist nach § 18 SGB XI. Wenn die Frist nicht eingehalten wird, haben Sie Anspruch auf 70 € pro angefangene Woche Verzug.
Wenn der Pflegegrad zu niedrig ausfällt: 4 Wochen Widerspruchsfrist ab Zugang des Bescheids. Widerspruch ist formlos möglich, sollte aber mit Begründung und neuen Belegen versehen werden.
Pflegegrade im Überblick (Stand 2026)
Pflegegrad 1 (12,5–26,9 Punkte): kein Pflegegeld, kein Sachleistungsbudget — nur Entlastungsbetrag und einzelne Leistungen.
Pflegegrad 2 (27–47,4 Punkte): 332 € Pflegegeld, 761 € Sachleistung pro Monat.
Pflegegrad 3 (47,5–69,9 Punkte): 573 € Pflegegeld, 1.432 € Sachleistung.
Pflegegrad 4 (70–89,9 Punkte): 765 € Pflegegeld, 1.778 € Sachleistung.
Pflegegrad 5 (ab 90 Punkten): 947 € Pflegegeld, 2.200 € Sachleistung.
Plus jeweils 125 € Entlastungsbetrag und bis 1.612 € jährlich Verhinderungspflege.
Häufig gestellte Fragen
Wie schnell kommt der Pflegegrad?
Gesetzlich 5 Wochen ab Antragsdatum. In Berlin aktuell oft 6-8 Wochen. Leistungen werden rückwirkend zum Antragsdatum gezahlt.Kann ich einen Pflegegrad rückwirkend beantragen?
Ja, der Antrag wirkt ab dem Tag der Antragstellung. Wenn Sie also heute beantragen und der Bescheid kommt in 6 Wochen, bekommen Sie die Leistung für diese 6 Wochen nachgezahlt.Was passiert, wenn der Pflegegrad zu niedrig ist?
Sie können innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen. Begründet — am besten mit einem neuen Pflegetagebuch und ärztlichen Attesten. Wir unterstützen bei Widersprüchen.Brauche ich für den Antrag schon einen Arztbericht?
Nein. Aber der Gutachter wird Befunde der letzten 2 Jahre sehen wollen. Bereiten Sie diese vor dem MDK-Termin vor.Wer hilft beim Antrag?
Wir bieten Pflegeberatung an, die genau das tut: Antrag formulieren, MDK-Termin vorbereiten, Widerspruch begründen.
Bereit für ein erstes Gespräch?
Kostenlos, unverbindlich, in Ruhe. Wir hören erst zu — und melden uns dann mit einem konkreten Vorschlag zurück.
Pflegeberatung anfragenVielleicht interessiert Sie auch