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Entlastungsbudget — 125 € pro Monat, oft nicht genutzt

125 € pro Monat. Pro Jahr macht das 1.500 €. Dieses Geld steht Ihnen zu, wenn ein Pflegegrad ab 1 besteht — und es bleibt in den meisten Familien ungenutzt. Wir erklären, was Sie damit machen können und wie die Abrechnung funktioniert.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist eine zweckgebundene Leistung für „Leistungen zur Entlastung". Gemeint sind Angebote, die die Pflegeperson entlasten und die pflegebedürftige Person fördern.

Höhe: 125 € pro Monat ab Pflegegrad 1.

Wofür kann ich das Geld nutzen?

Nicht für alles. Erstattungsfähig sind nur Leistungen von anerkannten Anbietern nach § 45a SGB XI — also nicht jede beliebige Hilfe.

Typisch genutzt für:
stundenweise Betreuung durch zertifizierte Betreuungsdienste, Tagespflege (oft anteilig kombiniert), Kurzzeitpflege (bis 50 % übertragbar), Haushaltshilfen durch anerkannte Dienste, Angebote zur Unterstützung im Alltag (Demenzbegleiter, Alltagshelfer).
Nicht erstattungsfähig:
private Hilfen ohne Trägerstatus, klassische Pflegekräfte (das läuft über Pflegegeld/Sachleistung), Heim- oder Krankenhauskosten.

Wie die Abrechnung läuft

Sie zahlen erst, der Anbieter stellt eine Rechnung aus, Sie reichen die Rechnung bei der Pflegekasse ein, die Pflegekasse erstattet Ihnen die Kosten — bis zu 125 € pro Monat.

Wichtig: Nicht verbrauchte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres nachgenutzt werden. Wer also Januar bis Dezember keine 125 € pro Monat ausgibt, kann den Rest bis 30.06. nutzen. Danach verfällt der Rest.

Wie wir Sie unterstützen können

Wir sind als anerkannter Anbieter nach § 45a SGB XI nicht aktiv (das wäre ein anderes Geschäftsmodell). Wir beraten Sie aber, welche anerkannten Anbieter in Berlin gut sind und wie Sie Ihre 125 € optimal kombinieren.

Häufig gestellte Fragen

  • Steht der Entlastungsbetrag auch bei Pflegegrad 1?
    Ja. Pflegegrad 1 ist sogar darauf angewiesen — andere Geldleistungen gibt es bei Pflegegrad 1 nicht.
  • Kann ich das Geld einfach bar einsetzen?
    Nein. Sie zahlen den Anbieter, der eine Rechnung stellt; die Pflegekasse erstattet Ihnen den Betrag.
  • Was passiert, wenn ich 125 € nicht jeden Monat brauche?
    Der Rest sammelt sich an und kann bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.
  • Können Sie diese Leistung anbieten?
    Wir sind kein anerkannter § 45a-Anbieter, aber wir helfen, einen geeigneten zu finden.

Bereit für ein erstes Gespräch?

Kostenlos, unverbindlich, in Ruhe. Wir hören erst zu — und melden uns dann mit einem konkreten Vorschlag zurück.

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